Online Seh-Check für Autofahrer

Online Seh-Check für Autofahrer

KGS-Online-Seh-Check führt Verbraucher zur stationären Augenoptik

Das Kuratorium Gutes Sehen e.V. (KGS) hat im August einen neuen Online-Seh-Check gelauncht, um gerade Autofahrer auf die Bedeutung guten Sehens aufmerksam zu machen.

Das KGS leistet seit 1949 Aufklärungsarbeit bezüglich der Themen Sehen, Brillen und Kontaktlinsen. Sowohl für interessierte Kunden als auch die Presse liefert der Verein umfangreiche und hilfreiche Informationen zu verschiedenen Aspekten. Dadurch erhält das Sehen eine besondere Öffentlichkeit. Auch die Leistungen der Augenoptiker stehen im Zentrum, sodass die Aktivitäten des KGS eine wertvolle Imagewerbung für die Augenoptik darstellen.

Online Seh-Check

Der neue Seh-Check des KGS kann im Web und in der Seh-Check-App durchgeführt werden. „Insbesondere Autofahrer sollen durch eine Medien-Kooperation mit „auto motor und sport“ (7 Millionen Besucher*innen) im Oktober aufgefordert werden, ihre Augen zu testen - erst online, dann im Augenoptikbetrieb, gelistet auf Sehen.de und auf Seh-check.de“, so der Verein in einer aktuellen Presseinformation.

Dass dem Sehen besonders im Verkehr und in der dunklen Jahreszeit eine besondere Bedeutung zukommt, wissen auch die Augenoptikerinnungen. In Werbemaßnahmen – mit Postern, Hörfunkspots und Social Media Kampagnen – wird regelmäßig auf das Thema aufmerksam gemacht.

Neben dem neuen Test für Autofahrer bietet das KGS auch Sehtests für Kinder, einen Makula-Seh Check, einen Farb-Seh Check und weitere. Diese Tests sind gewissermaßen eine erste Hilfe, anhand derer Verbraucher sich einen ersten Überblick verschaffen können – niedrigschwellig und bequem. Dadurch werden auch Hemmungen abgebaut, die den einen oder anderen vielleicht von einem Besuch bei Augenoptiker oder Augenarzt abhalten. Man erfährt einfach und schnell, wie ein Sehtest abläuft und ob ein professioneller Test angezeigt ist.

Führerscheinsehtest

Neben allen Autofahr-Profis gilt es auch, die Neulinge einzubeziehen. Klar ist, ohne Sehtest gibt es keinen Führerschein. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass jeder, der einen Führerschein für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T erwerben möchte, einen Führerscheinsehtest absolvieren muss.

Besonders beim Autofahren sind optimales Sehen und eine schnelle Reaktionsfähigkeit wichtig, denn wer hinterm Steuer sitzt, hat die Verantwortung für sich und andere. Deshalb heißt es: Vor dem Führerschein, schnell zum Führerscheinsehtest beim Profi!

Dass diesen Sehtest der Innungsaugenoptiker durchführt und er damit eine wichtige Funktion auch in Sachen Verkehrssicherheit erfüllt, ist nicht allen Führerscheinbewerbern oder deren Eltern bekannt. Daher macht es auch hier Sinn, auf diese wichtige Kompetenz des Augenoptikers aufmerksamkeitsstark hinzuweisen.

Innungen und Berufsverbände sind an dieser Stelle wichtige Partner der Betriebe. Denn nicht jeder Unternehmer kann oder möchte Werbemaßnahmen selbst umsetzen. Als Innungsmitglied kann er auf die Unterstützung von dort zurückgreifen – und das nicht nur zu diesem Thema. Eine Innungsmitgliedschaft macht somit einmal mehr Sinn.

Thomas Heimbach, Vorsitzender AOV NRW, erklärt: „Die Innung erstellt Poster oder auch Social Media Postings. Betriebe können diese individuell für sich nutzen. Dadurch haben sie wesentliche Werbekanäle abgedeckt. Durch unsere Verbandsaktivitäten, also Social Media, Google (und manchmal Hörfunk etc) über innungsoptiker-nrw.de stellen wir schon übergeordnet Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit her. Dadurch werden eigene Werbemaßnahmen der Betriebe indirekt verstärkt. Auch haben alle unsere Maßnahmen das Ziel, die Frequenz in den Geschäften vor Ort zu erhöhen. Durch unsere Entscheidung der Kooperation mit der Bundeskampagne ist eine Wiedererkennung nochmals verstärkt und positive Effekte sind für jeden einzelnen Betrieb zu erwarten.
Es besteht überdies die Möglichkeit, sich jederzeit an uns zu wenden, wenn z.B. Werbetexte benötigt werden. Hier können wir entweder selbst aktiv werden oder zu Agenturen vermitteln.“

Thomas Heimbach

Veröffentlicht: 23. August 2022

Quelle: AOV NRW

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