Der AOV informiert: Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes auf die Augenoptik

Der AOV informiert: Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes auf die Augenoptik

Änderungen betreffen Unternehmer

Das Steuerentlastungsgesetz sieht einige Änderungen vor, die unmittelbaren Einfluss auf Unternehmer haben. Der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW informiert über die wesentlichen Neuerungen.

Auf einen Blick

  • Arbeitnehmerpauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht
  • Geplante Anhebung der Fernpendlerpauschale wird auf 1. Januar 2022 vorgezogen
  • Energiepreispauschale wird umgesetzt

Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht werden. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro. Die zum 1. Januar 2024 geplante Anhebung der Fernpendlerpauschale (ab dem 21. Kilometer) wird ebenfalls auf den 1. Januar 2022 vorgezogen und beträgt damit seit Jahresbeginn 38 Cent.

Zudem wird im Steuerentlastungsgesetz 2022 die im Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 vereinbarte Energiepreispauschale umgesetzt. Die Energiepreispauschale umfasst für jeden Arbeitnehmer und Selbständigen eine einmalige steuerpflichtige Zahlung von 300 Euro durch den Staat.

Quelle: AOV NRW

Veröffentlicht: 23. Juni 2022

Verwendung nur unter Angabe der Quelle