Krankenstand in der Augenoptik 2021

Stand 28.02.2022

Krankenstand in der Augenoptik 2021

Krankentage und Krankheitsdauer gesunken

10,3 Tage pro Jahr waren Arbeitnehmer in der Augenoptik laut einer Erhebung der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA) im Jahr 2021 aus Krankheitsgründen nicht arbeitsfähig. Im Vorjahr lag der durchschnittliche Wert noch bei 11,6 Tagen, immer gerechnet über eine 7-Tage Woche.

Nach einer aktuellen Veröffentlichung der Techniker Krankenkasse (TK) lagen die Fehltage pro Beschäftigten im vergangenen Jahr über alle Branchen bei 14,5 Tagen, gegenüber dem Jahr 2020 mit durchschnittlich 15,1 Tagen war dies ein leichter Rückgang.

Auch wenn die absoluten Werte der AKA und der Techniker Krankenkasse nicht zu hundert Prozent vergleichbar sind, da die Krankenkassen auch die Krankheitszeiten oberhalb von sechs Wochen erfassen, die in den Daten der AKA nicht enthalten sind, kann erneut davon ausgegangen werden, dass die tatsächlichen Krankentage in der Augenoptik immer noch deutlich unterhalb derer der Gesamtwirtschaft liegen.

Die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls in der Augenoptik ist von 6,1 Tage auf 5,6 Tage gesunken. Statistisch kommt ein Mitarbeiter damit im Jahr 2021 auf durchschnittlich 1,84 Krankheitsfälle, dieser Wert ist also ebenfalls gesunken (Vorjahr: 1,9 Fälle).

Laut TK seien die Krankmeldungen aufgrund einer geringeren Zahl der gängigen Erkältungskrankheiten zurückgegangen, die Zahl der Krankschreibungen durch Covid-19 dagegen sei deutlich gestiegen. Deutliche Zunahmen bei den krankheitsbedingten Ausfällen seien auch aufgrund psychischer Erkrankungen festzustellen.

Die AKA als brancheneigene Ausgleichskasse mit über 2.500 Mitgliedsunternehmen versichert ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Die oben beschriebenen geringeren Krankheitszeiten im Vergleich zur Gesamtwirtschaft sowie die effiziente Verwaltung ermöglichen einen sehr günstigen Beitrag. Daneben zeichnet sich die AKA durch die Flexibilität bei den Beitragserstattungsätzen, die persönliche Betreuung sowie durch eine kurzfristige Erstattung der Leistungen aus.