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Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes – ZDH reagiert skeptisch

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Zentraler Bestandteil: die Abschaffung der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

4. September 2025

Kernelemente des Gesetzentwurfs

  • Berichtspflicht entfällt: Unternehmen müssen künftig keine regelmäßigen Berichte mehr über die Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten erstellen. Damit sollen Unternehmen von Bürokratie entlastet werden.
  • Sanktionen nur bei schweren Verstößen: Bußgelder sollen restriktiver eingesetzt werden – geltende Menschenrechtsstandards bleiben bestehen.
  • Übergangsregelung bis zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie (CSDDD): Die aktuellen Regeln gelten nahtlos weiter, bis die europäische Sorgfaltspflichtenrichtlinie umgesetzt ist.

Die Bundesregierung betont, dass diese Anpassungen keinen Abbau der Menschenrechtsstandards darstellen, sondern eine Ermöglichung der wirtschaftlichen Entlastung und Effizienzsteigerung bieten sollen.

Kritik seitens des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH)

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) reagiert auf den Entwurf mit deutlicher Skepsis und Kritik: „Vor diesem Hintergrund hat das Handwerk die Ankündigung der neuen Bundesregierung, das deutsche LkSG abzuschaffen und die anstehende Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSDDD) für die Schaffung eines komplett neuen deutschen Rechtsrahmens zu nutzen, nachdrücklich begrüßt.

Jedoch bleibt der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf leider hinter dieser Ankündigung zurück. Der Entwurf beschränkt sich lediglich darauf, nur die Berichtspflichten abzuschaffen und die Sanktionsregelungen abzumildern. Die zahlreichen materiell-rechtlichen Pflichten, die das LkSG den unmittelbar verpflichteten Unternehmen auferlegt, bleiben hingegen bestehen.“ So heißt es in einer Stellungnahme des Verbands.

Wesentliche Kritikpunkte lauten:

  • Kurzfristige Verbändebeteiligung: Die äußerst knappe Frist zur Stellungnahme – nur wenige Stunden – sei nicht akzeptabel. Diese Vorgehensweise untergrabe die Qualität der Beteiligung und zeige Defizite in der regierungsinternen Abstimmung.
  • "Halbherzige und ambivalente Deregulierung": Zwar wird die Berichtspflicht gestrichen, doch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen – wirtschaftlich und bürokratisch bleibt vieles unverändert. Eine echte Entlastung für Handwerksbetriebe sei kaum erkennbar.

Der ZDH resümiert: „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des LkSG bleibt hinter den Erwartungen des Handwerks zurück. Bereits aus Gründen der Rechtsklarheit erwartet das Handwerk, dass es – bis zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie in deutsches Recht - bei der politisch in Aussicht gestellten kompletten Abschaffung des LkSG bleibt, um alle Unternehmen rechtsicher von sämtlichen bürokratischen Belastungen aufgrund des

LKSG zu befreien. In diesem Sinne erwartet das Handwerk zudem, dass das geplante Umsetzungsgesetz für die EU-Lieferkettenrichtlinie sämtliche Gestaltungsspielräume wie vor allem eine konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes und regionaler Ausnahmeregelungen nutzt, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen rechtssicher vor aus gesetzlichen Sorgfaltspflichten resultierende bürokratischen Belastungen zu schützen.“

Quelle: optikernetz.de, ZDH, Bundesregierung

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