Augenoptiker Ausgleichskasse: Beitragssenkung beschlossen

Stand 19.07.2021

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Für die Mitgliedsunternehmen der Augenoptiker Ausgleichskasse VVaG (AKA) gibt es eine gute Nachricht: Die Mitgliederversammlung der AKA hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2021 den Beschluss gefasst, sowohl im Bereich der Umlage U1, Aufwendungen für Krankheit, als auch der Umlage U2, Aufwendungen für Schwangerschaft und Mutterschaft, die Umlagesätze deutlich zu senken.

Vorstand und Aufsichtsrat der AKA hatten Mitte des Jahres 2020 bereits zugesagt, kurzfristig Beitragssenkungen vorzunehmen, sobald die Situation es zulässt. Dies ist jetzt geschehen. Zwar waren auch für die AKA die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich spürbar – Kurzarbeit und stark gestiegene Beschäftigungsverbote waren dabei die wesentlichen Faktoren – aber dank der starken und leistungsfähigen Gemeinschaft der Mitgliedsbetriebe ist es der AKA gelungen, diese Krise zu bewältigen.

Im Bild: Der Aufsichtsrat der AKA hat der Mitgliederversammlung die Beitragssenkung empfohlen. V.l.n.r. Ralph Hönl, Thomas Heimbach, Diethard Pankatz, Matthias Müller, Dieter Großewinkelmann

Sowohl in der Umlage U1 als auch in der Umlage U2 werden die Beiträge ab dem 1. Juli 2021 um 0,2 Prozentpunkte abgesenkt. Ab dem 1. Juli 2021 gelten dann folgende Umlagesätze:

U1 bei Krankheit1,55 % bei 50 % Erstattung
U1 bei Krankheit2,40 % bei 70 % Erstattung
U1 bei Krankheit2,64 % bei 80 % Erstattung
U2 bei Mutterschutz1,00 % bei 100 % Erstattung

Zur Umsetzung beachten Sie bitte Folgendes: Ihre Meldung der Umlagebeiträge erhält die AKA auf elektronischem Wege. Die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) wurde informiert, sodass die neuen Beitragssätze dort bereits hinterlegt sind. Mitglieder sollten zeitnah ihr Lohnbüro bzw. ihren Steuerberater informieren.

Die AKA als brancheneigene Ausgleichskasse mit über 2.500 Mitgliedsunternehmen versichert ausschließlich Augenoptiker und Hörakustiker. Die AKA zeichnet sich durch günstige Beiträge, eine hohe Flexibilität bei den Beitragserstattungssätzen, durch eine kurzfristige Erstattung der Leistungen sowie durch eine umfangreiche persönliche Betreuung aus.

Wenn Sie für die gesetzlichen Pflichtumlagen noch kein Mitglied bei der AKA sind, melden Sie sich jetzt an oder geben diese Information für eine Kontaktaufnahme an Ihren Steuerberater weiter. Kehren auch Sie den Umlagekassen der Krankenkassen den Rücken und werden Mitglied der brancheneigenen AKA. Es lohnt sich bestimmt auch für Sie!

Alle Informationen zu den Leistungen der AKA finden Sie auf der Internetseite: www.aka-dortmund.de