Sowohl für Auszubildende als auch für ausbildende Betriebe stellen sich vor, aber auch im Laufe der Ausbildung die einen oder anderen Fragen. Hier geben wir Antworten auf die häufigsten davon und bieten nützliche Informationen und Downloads.
Die Ausbildungsverordnung ist die Grundlage für die Ausbildung. Ausbildungsordnungen legen in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildungen fest.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV) findet ihr hier:
Seit dem 1. August 2022 können Azubis und Ausbilder die neue Berichtsheft-App für die Dokumentation der augenoptischen Ausbildung nutzen.
Im Vergleich zum klassischen Berichtsheft in Papierform bietet die digitale Variante des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) viele zusätzliche Funktionen.
Auszubildende können die App kostenlos aus dem jeweiligen App-Store auf ihr Smartphone laden und Einträge vornehmen. Das Berichtsheft kann an weiteren mobilen Endgeräten oder über www.berichtsheft-augenoptik.de am PC geführt werden. Betriebe haben über eine entsprechende Verknüpfung die Möglichkeit, das digitale Berichtsheft bequem am Bildschirm zu kontrollieren und die Wochen- und Fachberichte abzuzeichnen. Zur Prüfung wird ein PDF-Dokument erzeugt, welches dem Prüfungsausschuss per USB-Stick oder E-Mail zugeschickt wird.
Die neue Berichtsheft-App ersetzt die bisher übliche Papierform immer dann, wenn Betrieb und Auszubildende sich darauf einigen. Falls im Ausbildungsvertrag noch die Papierversion festgehalten wurde, steht dennoch der Nutzung des digitalen Berichtshefts nichts im Wege: Ein passendes Formular für den Wechsel steht auf der Startseite zum Download bereit.
Die Berichtsheft-App Augenoptik bzw. das digitale Berichtsheft ist für Auszubildende kostenlos.
Auszubildende sind verpflichtet einen vorgeschriebenen schriftlichen Ausbildungsnachweis (das Berichtsheft) zu führen. Im Berichtsheft soll über die Ausbildung im Betrieb, in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten sowie in
der Berufsschule stichwortartig Protokoll geführt werden. Die ordnungsgemäße Führung ist von besonderer Bedeutung, da der Ausbildungsnachweis über die Zulassung zur Gesellenprüfung mitentscheidet.
Im Ausbildungsvertrag haben sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildende zu entscheiden, ob das Berichtsheft elektronisch oder schriftlich geführt werden soll.
Bei Fragen oder Schwierigkeiten kann unsere Ausfüllhilfe unterstützen:
Das BBiG ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es schafft die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung. Das BBiG prägt die duale Ausbildung bereits seit 1969. Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
Wichtige Neuerungen zeigt unser Merkblatt:
Merkblatt Berufsbildungsgesetz (Stand 2024)
An nahezu allen Berufskollegs in NRW, an denen ihr den Unterricht im Bereich der Augenoptiker-Ausbildung besuchen könnt, findet der Berufsschulunterricht in der Teilzeitform statt. Am Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld besucht ihr die Schule im Rahmen des Blockunterrichts.
Die Berufskollegs teilen euch die Unterrichtsform und die Anzahl der Berufsschultage bzw. die Lage der Blöcke am Anfang der Ausbildung mit.
Außerdem findet ihr die aktuellen Blockpläne für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 des Carl-Severing-Berufskolleg in Bielefeld hier zum Download:
Der betriebliche Ausbildungsplan ist eine Orientierungshilfe für die Ausbildung, denn in ihm steht, welche Inhalte wann an der Reihe sind. Der Ausbildungsplan stellt also eine sachliche und zeitliche Gliederung der betrieblichen Ausbildung dar. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) hat einen allgemeingültigen Ausbildungsplan erstellt, welcher von jedem Betrieb für die Augenoptik genutzt werden kann.
Die Ausbildung in der Augenoptik beginnt normalerweise immer nach den Sommerferien. Die gesamte Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, dass du die Ausbildung verkürzt, z.B. wenn du Abitur oder bereits eine Ausbildung absolviert hast.
Wenn du eine Ausbildung zum Augenoptiker machst, absolvierst du eine sogenannte duale Ausbildung. Das bedeutet, dass ein Teil der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb stattfindet und der andere Teil in der Berufsschule und in der Ausbildungsstätte der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.
Die Ausbildung in der Augenoptik teilt sich in zwei Hauptbereiche: Es gibt die Werkstatttätigkeiten und den Verkauf und die Beratung.
Grundlage deiner Ausbildung ist die Ausbildungsverordnung. Ausbildungsordnungen legen in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildungen fest. An den darin aufgeführten Ausbildungsinhalten (Kenntnisse und Fähigkeiten) orientieren sich dann die individuellen Ausbildungspläne der Betriebe.
Im November 2023 hat sich der Arbeitskreis zur Erstellung von Prüfungsaufgaben im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde zu einer außerordentlichen Sitzung getroffen und ein Dokument erstellt.
Dieses zeigt die Themenschwerpunkte der kommenden Prüfungen auf, welche gern als Grundlage zur Prüfungsvorbereitung und im Unterricht genutzt werden können.
Das Dokument zum Download findet ihr hier.
Als Berufsorientierung und für die Findung von geeignetem Nachwuchs sind Praktika eine gute Wahl.
Es gibt verschiedene Praktika. So zum Beispiel das klassische Schulpraktikum. Dieses ermöglicht es Schülern, in Berufe hineinzuschnuppern und Betriebe haben ihrerseits die Möglichkeit, den Nachwuchs für den Beruf und eine Ausbildung im eigenen Betrieb zu begeistern. Die verantwortliche Stelle ist hier immer die Schule.
Dann gibt es freiwillige Praktika zur Berufsorientierung. Diese können von Interessierten jeden Alters absolviert werden, also von Schulabgängern bis zu Umschülern. Ziel ist auch hier, den Beruf kennenzulernen und aus Sicht des Unternehmens herauszufinden, ob Interessenten zum eigenen Betrieb passen würden. Hier sollten die jeweils geltenden Arbeitsschutz- bzw. Jugendarbeitsschutzgesetze beachtet werden.
Eine weitere Möglichkeit für Interessenten und Betriebe, sich gegenseitig zu "beschnuppern" ist ein mehrwöchiges bis hin zu mehrmonatiges Volontariat. Hier ist es wichtig, einen Vertrag zu schließen, der Arbeitszeiten und Vergütung klar regelt.
Bei Fragen stehen die Innungen gern zur Seite.
Die Probezeit ist so eine Art Kennenlernphase. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende haben hier die Möglichkeit, sich „zu beschnuppern“.
Für dich als Auszubildenden heißt das: Du hast während der Probezeit die Gelegenheit zu überlegen, ob der Beruf und der Ausbildungsbetrieb zu dir passen (und genauso umgekehrt). Die Probezeit beträgt zwischen einem und vier Monate.
Wichtig ist: Während der Probezeit haben sowohl du als auch der Ausbildungsbetrieb das Recht, die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu beenden. Die Kündigung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft – ohne, dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmt.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule vermittelt.
Hier findest du den Rahmenlehrplan für die Augenoptik:
Nach der Ausbildung, also als fertiger Geselle, hast du in der Augenoptik viele verschiedene Möglichkeiten. Du kannst z.B. eine Weiterbildung machen und Augenoptikermeister und Optometrist werden. Außerdem kannst du einen Studiengang Augenoptik aufsatteln.
Als Meister zum Beispiel hast du später auch die Chance, dich mit einem eigenen Geschäft selbstständig zu machen. Du kannst dich auch spezialisieren und Experte für Kontaktlinsen, vergrößernde Sehhilfen, Kinderbrillen oder Sportoptik werden.
Beschäftigung finden Augenoptiker außer in Augenoptikfachgeschäften auch in Kontaktlinseninstituten, bei Augenärzten oder in Augenklinken, in der augenoptischen Industrie… und und und.
In der Augenoptik werden die Vergütungsempfehlungen für die Ausbildung von den Landesinnungsverbänden oder Landesinnungen des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Die Empfehlungen sind verbindlich, sodass von ihnen nur in besonders begründbaren Fällen abgewichen werden kann.
Der Augenoptiker- und Optometristenverband NRW hat folgende Vergütungsempfehlungen für Auszubildende in der Augenoptik in NRW, gültig seit dem 01. August 2022, beschlossen:
1. Ausbildungsjahr: 750 Euro
2. Ausbildungsjahr: 850 Euro
3. Ausbildungsjahr: 950 Euro
Ab 01. August 2024 gelten die folgenden Vergütungsempfehlungen für Auszubildende in NRW:
1. Ausbildungsjahr: 800 Euro
2. Ausbildungsjahr: 910 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1020 Euro