Neuauflage der Arbeits- und Qualitätsrichtlinien

Neuauflage der Arbeits- und Qualitätsrichtlinien

Kinderoptometrie im Fokus

Die Arbeits- und Qualitätsrichtlinien (AQRL) für die Augenoptik gibt es schon seit gut 30 Jahren. Sie sind vom Berufsverband erstellt worden – eine Dienstleistungsrichtlinie, die der Berufsverband sich so zu sagen selber erstellt hat. Die 10. Auflage ist nun veröffentlicht.

Welche Bedeutung haben die AQRL?
Ein Beispiel verdeutlicht ihre Bedeutung: Im Jahr 2000 wurde das Urteil zur Augeninnendruckmessung, das so genannte Screening Verfahren, vom Bundesverfassungsgericht gefällt. Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit die Klage des Berufsverbands der Augenärzte aufgrund der Arbeitsrichtlinien zurückgewiesen. Ähnlich war es 2003, als es um die Nachrefraktion nach dem HHVG ging. Der GBA entschied aufgrund der vorliegenden AQRL, dass Augenoptiker nachrefraktionieren dürfen. Leistungen wie Refraktions- und Screeningrecht basieren somit zu einem großen Teil darauf, dass es die Arbeitsrichtlinien gibt.

Welche Neuerungen beinhaltet die neue Auflage?
Die nunmehr 10. Auflage der Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie ist eine Fortschreibung der ersten Fassung der Arbeitsrichtlinien aus dem Jahr 1994. Die AQRL umfassen das gesamte Arbeitsgebiet der deutschen Augenoptik und Optometrie, wie es durch die Ausbildungsordnung und das Meisterprüfungsberufsbild vorgegeben ist. Erarbeitet werden die AQRL durch den fachwissenschaftlichen Ausschuss des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA). Sie stellen, so der ZVA, die herrschende Meinung des Berufsstandes der Augenoptiker und Optometristen dar.

In die Neuauflage wurde ein komplettes Kapitel neu aufgenommen. Kapitel 6 beschäftigt sich ausschließlich mit Kinderoptometrie. Augenoptiker und Optometristen sollen so ermutigt werden, sich noch stärker als bislang mit der optometrischen Versorgung von Kindern zu befassen.

Veröffentlicht 30. April 2024

Quelle: AOV NRW / ZVA