Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands – das betrifft die Augenoptik

Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands – das betrifft die Augenoptik

Die meisten Versorgunsgfälle in Deutschland erfolgen mehrkostenfrei

2017 trat das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) in Kraft. Seit dem ist der GKV-Spitzenverband verpflichtet jährlich einen differenzierten Bericht über die Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen für Versorgungen mit Hilfsmittelleistungen zu veröffentlichen. Diese Berichte sollen Aufschluss geben über die Zahl der abgeschlossenen Mehrkostenvereinbarungen und die durchschnittliche Höhe derselben. Der „Fünfte Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln gemäß § 302 Absatz 5 SGB V“ ist nun erschienen.

Im Vorwort des Berichts sagt Gernot Kiefer, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Wie bereits seine Vorgänger dokumentiert auch der 5. Mehrkostenbericht, dass mit rund 79 Prozent der weitaus überwiegende Teil der Versorgungen ohne Mehrkosten erfolgt. Dies beweist, dass eine Hilfsmittelversorgung ohne Mehrkosten vom Grundsatz her möglich ist und von der großen Mehrheit der Versicherten in Anspruch genommen wird.“

Weiter heißt es: „Mithilfe des Vergleichs mit den Daten der vorangegangenen Berichte werden Entwicklungen und Trends in der Hilfsmittelversorgung sichtbar. Damit Versicherte von den Leistungserbringern nicht zu teureren, übermäßigen Versorgungen gedrängt oder unzureichend über ihren Leistungsanspruch beraten werden, ist jedoch mehr Transparenz über die Gründe erforderlich, warum die Versicherten eine Mehrkostenversorgung gewählt haben. Hier fehlen weiterhin qualitative Daten, für die es gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage gibt.“

Eines der wichtigen Ziele der Mehrkostenberichte sei es, Transparenz zu schaffen. Es soll nachvollziehbar sein, in welchem Maße in den verschiedenen Produktgruppen Mehrkostenvereinbarungen getroffen wurden und in welcher Höhe. „Aus den hierbei sich herauskristallisierenden Besonderheiten und Auffälligkeiten ergeben sich Handlungsfelder beispielsweise für das Vertragsmanagement der Krankenkassen, die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Hilfsmittelbereich und die Aktualisierungen des Hilfsmittelverzeichnisses,“ heißt es im Bericht.

Wesentliche Erkenntnisse
Die Ergebnisse des vorliegenden fünften Berichts betreffen das Jahr 2022. In diesem wurden in Deutschland rund 74 Mio. Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Für den Berichtszeitraum seien von den gesetzlichen Krankenkassen knapp 30 Mio. Versorgungsfälle gemeldet worden.

  • Rund 79 % der Versorgungen seien mehrkostenfrei.
  • Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sei der Anteil der Mehrkostenfälle mit 20,9 % konstant geblieben.
  • Die Anzahl der Mehrkostenfälle im Verhältnis zu den Gesamtversorgungen variiere in der Dimension erheblich. Ihr Anteil liege je nach Produktgruppe zwischen rund 0,1 und 57,4 %.
  • Die durchschnittlichen Mehrkosten je Mehrkostenfall hätten im aktuellen Berichtszeitraum 142 Euro betragen.
  • Dies sei eine Steigerung von ca. 4,4 %, was deutlich unter den allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland (durchschnittlich 7,9 %) liegt.

Sehhilfen gehören mit 39 Prozent zu den Produktgruppen mit den höchsten Anteilen an Versorgungsfällen mit Mehrkosten. Die weiteren Spitzenreiter sind: Brustprothesen (57 Prozent), Einlagen (54 Prozent), Hörhilfen (47 Prozent). Die Höhe der Mehrkosten beläuft sich bei Sehhilfen auf durchschnittlich 126,78 Euro.

Veröffentlicht am 03. August 2023

Quelle: GKV-Spitzenverband

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