Die Berufsausbildung zum Augenoptiker oder zur Augenoptikerin wird in der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Augenoptiker und zur Augenoptikerin (Augenoptiker-Ausbildungsverordnung – AugenoptAusbV)“ vom 26. April 2011 geregelt.
In den Paragrafen 5 bis 8 dieser Verordnung wird beschrieben, aus welchen Teilen die Gesellenprüfung besteht, welche Inhalte die jeweiligen Prüfungsteile haben und wie lange diese jeweils dauern sollen.
Die Gesellenprüfung in der Augenoptik ist eine sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“, in der die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile, einer nach ca. 20 Monaten und einer am Ende der Ausbildung, geteilt wird.
Das bedeutet, dass an die Stelle der früheren Zwischenprüfung der Teil 1 der Gesellenprüfung tritt.
Grundsätzlich bedeutet das für dich kaum einen Unterschied. Es findet weiterhin eine Prüfung ungefähr zur Mitte der Ausbildung statt. Allerdings war die Zwischenprüfung eine reine Lernstandskontrolle, ohne einen Einfluss auf das Ergebnis der Gesellenprüfung. Die Gesellenprüfung Teil 1, welche die Zwischenprüfung ersetzt, hat sehr wohl einen Einfluss auf die Gesellenprüfung, da sie 30% der Gesamtnote ausmacht.
Dem Teil 1 der Gesellenprüfung werden im §6 der AugenoptAusbV die Tätigkeiten der „Reparatur einer Brillenfassung“ und „Umarbeitung eines Brillenglaspaares per Hand in eine Metallvollrandfassung“ zugeordnet. Zusätzlich soll der Prüfling schriftliche Aufgaben bearbeiten, welche sich inhaltlich auf die praktischen Aufgaben beziehen.
Wichtig ist für eine eventuelle Wiederholung der Gesellenprüfung, dass der Teil 1 der Gesellenprüfung als ein in sich geschlossener Teil betrachtet wird und nur komplett wiederholt werden kann.
Die GP1 macht 30 Prozent der gesamten Prüfung aus. Die übrigen 70 Prozent der Gesellenprüfung, beschrieben im §7 der AugenoptAusbV, finden am Ende der Ausbildung, unterteilt in vier weitere Prüfungsteile, statt. Diese werden dort mit „Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille“, „augenoptische Versorgung“, „Auge und Sehhilfe“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ angegeben. Jedem dieser Teile wird innerhalb der Gesellenprüfung eine bestimmte Wertigkeit zugewiesen, welche dann in der Summe mit dem Ergebnis aus dem Teil 1 der Gesellenprüfung die Gesamtnote ergibt. Wir haben nachfolgend die fünf Prüfungsteile noch einmal mit der Gewichtung innerhalb der Gesellenprüfung aufgelistet.
Prüfungsteil | Zuordnung | Gewichtung in der Gesamtnote |
---|---|---|
Gesellenprüfung Teil 1 | Theorie und Praxis | 30% |
Herstellen einer randlosen Korrektionsbrille | Praxis | 20% |
Augenoptische Versorgung | Praxis | 20% |
Auge und Sehhilfe (Sperrfach) | Theorie | 20% |
Wirtschafts- und Sozialkunde | Theorie | 10% |